1. DEFINITIONEN:
Im Folgenden gilt:
Eigentümer: Derjenige, der das Objekt zur Vermietung zur Verfügung stellt
Mieter: Sie, der Urlauber
Miete: Die Kosten der Anmietung des Objektes für die Mietdauer
Gesamtmietdauer: Die Dauer vom Beginn mehrer aufeinander folgender Mietperioden, oder im Falle nur einer Mietperiode, eben diese Mietperiode
Mietperiode: Siehe Punkt 4
Gesamtmietkosten: Die Kosten der Anmietung vom Beginn mehrer aufeinander folgender Mietperioden, oder im Falle nur einer Mietperiode, die Kosten für eben diese Mietperiode.
2. BUCHUNGEN
Alle Buchungen unterliegen diesen hier aufgeführten Bestimmungen außer im Falle vorheriger übereinkunft, die vom Eigentümer schriftlicher Bestätigung bedarf. Buchungen werden sieben volle Tage gehalten und berechtigen das Ausfüllen des Anmeldformulars und die Anzahlung. Die Anzahlung von 10% ist mit der Buchung fällig. Die Gesamtmietkosten müssen mindestens acht Wochen vor Beginn der Mietperiode gezahlt werden. Werden diese Kosten nicht rechtzeitig gezahlt, kann dies zum Verlust der Anzahlung und zum Aufheben der Mietberechtigung führen. Die Entscheidung darüber liegt in Händen des Vermieters. Mahnungen oder Erinnerungen werde nicht ausgestellt im Falle der Firstüberschreitung. Bei verzögerter Mietzahlung hat der Vermieter das Recht auf Aufheben der Mietberechtigung. Wenn Buchung weniger als acht Wochen im Voraus getätigt werden, so müssen die Gesamtmietkosten auf einmal entrichtet werden.
3. KAUTION
150,00 GBP (Pfund) Kaution sind mit der Zahlung der Gesamtmietkosten zu entrichten gegen etwaigen Schaden oder Bruch. Die Kaution wird innerhalb eines Monats zurückgezahlt, wenn keine Mängel zu beanstanden sind. Ansonsten werden Kosten für Schäden, Telefon oder Sonstiges von dieser Kaution abgezogen. Sollten darüber hinaus entstandene Kosten angefallen sein, so hat der Vermieter das Recht diese Kosten dem Mieter zusätzlich in Rechnung zu stellen. Jegliche gravierende Form von Schäden durch den Mieter, dessen Familie oder Besucher oder unakzeptables Verhalten führen zur sofortigen Ausweisung durch den Eigentümer ohne Anspruch auf Kompensation oder Ausgleich für Verlust. In diesem Falle hat der Eigentümer keine weiteren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Mieter.
4. MIETDAUER, MIETPERIODEN
Normalerweise geht eine Mietperiode von 15:00 Uhr am Anreisetag bis 10:00 Uhr am letzen Tag der Mietperiode. Sollte sich die Anreise am ersten Tag bis nach 20:00 Uhr verzögern, so ist dies dem Vermieter mitzuteilen, um die Schlüsselübergabe zu arrangieren. Falls der Mieter zu spät ankommt und damit keinen Zugang zum Mietobjekt hat, so ist der Mieter verantwortlich für die Unterkunft. Die Anzahl der Personen, die im Objekt übernachten, darf die in der Beschreibung angegebenen Maximalzahl nicht überschreiten, es sei denn es wurde vorher anderes mit dem Vermieter vereinbart. Der Vermieter hat das Recht die Mietvereinbarung aufzuheben, wenn die Anzahl der Personen über der liegt, die im Buchungsformular angegeben wurde.
5. STROM, GAS, ELEKTRIZITÄT UND REINIGUNG
Mietkosten sind inklusive Wasser-, Gas- und Elektrizitätskosten (wo angebracht) in der Hauptsaison. Gas- und Elektrizitätsverbrauch werden vom Zählerstand abgelesen. Ungewöhnlich hoher Verbrauch wird von der Kaution gemäß dem Verbrauch abgezogen. Von den Mietern wird erwartet, das Urlaubsobjekt sauber und ordentlich zu verlassen. Wir bitten Sie, vor Abreise eine Reinigung durchzuführen. Dies sollte beinhalten: Aufräumen, Abwasch, Staubsaugen oder andere Bodenreinigung, Reinigung der Duschen, der Waschbecken, der WC, der Kochgelegenheiten, das Entfernen von Müll, das Machen der Betten. Falls das Objekt darüber hinaus gehender Reinigung bedarf, werden die anfallenden Kosten von der Kaution abgezogen.
6. BETTWÄSCHE
Bettdecken, Kissen, Betttücher, Kopfkissenbezüge und Handtücher werden gratis zur Verfügung gestellt. Machen Sie bitte entsprechende Angaben auf dem Buchungsformular, falls Sie diese benötigen.
7. VERSORGUNGSEINRICHTUNGEN
Jegliche Anstrengungen wurden unternommen, um sicherzustellen, dass die beschriebenen Versorgungseinrichtungen und das Objekt in einwandwandfreiem Zustand sind. Dennoch kann der Eigentümer keine Verpflichtung dafür übernehmen, dass änderungen auftreten. Die Bedingungen im ländlichen Frankreich unterscheiden sich teilweise zu denen in Deutschland und der Eigentümer kann weder für technische Probleme verantwortlich gemacht werden, noch kann er die Präsenz von Tieren, Vögeln, Insekten ausschließen, die sich in der Umgebung des Objektes aufhalten. Der Eigentümer unternimmt alle Anstrengungen, um technische Probleme zu lösen, die ihm berichtet werden. Die Benutzung der Unterkunft und der Einrichtungen (z.B. Swimming Pool, Fahrräder) erfolgen auf Risiko des Mieters. Mieter sind für Ihre (Wert-)Gegenstände auf dem Grundstück selbst verantwortlich und der Vermieter kann nicht für Verluste jeglicher Art haftbar gemacht werden. Der Mieter wird hiermit auch darauf aufmerksam gemacht, dass die Benutzung des Swimming-Pools etwaige Risiken birgt, vor allem für Kinder.
8. TELEFON
Alle Gespräche gehen zu Lasten des Mieters. Die Kosten aller Gespräche werden von der Kaution abgezogen. Der Mieter ist verpflichtet alle über die Kaution hinausgehenden Kosten durch Telefongespräche zu begleichen.
9. FAHRRÄDER
Der Vermieter hat die Möglichkeit gegen eine Gebühr Fahrräder beim Objekt zu mieten. Dabei gelten die folgenden Bestimmungen:
9.1 Der Mieter sollte vor Benutzung der Fahrräder die Tauglichkeit untersuchen und etwaige Schäden melden.
9.2 Falls die Fahrräder unbenutzbar angetroffen werden wegen früherer Schäden, so wird die Leihgebühr zurück erstattet wobei der Vermieter keine weiteren Verpflichtungen eingeht.
9.3 Der Vermieter ist nicht verantwortlich für Fehlfunktionen an den Fahrrädern und die Verpflichtung des Vermieters geht nur soweit, dass er die Fahrräder gegen eine Mietgebühr zur Verfügung stellt. Es obliegt dem Mieter sicherzustellen, dass die Fahrräder in ordnungsgemäßen Zustand sind und zusätzliche Kosten (etwa durch Trabsport) können nicht vom Vermieter übernommen werden.
9.4 Für den Gebrauch der Fahrräder ist einzig der Mieter verantwortlich. Der Eigentümer geht keine Haftung ein für Schäden an Personen oder Dritten, die durch den Gebrauch der Fahrräder entstanden sind.
9.5 Der Mieter ist dazu angehalten die Fahrräder in ordentlichem Zustand zu halten und sicherzustellen, dass sie sauber und funktionstüchtig sind bei der der Abreise.
9.6 Der Mieter wird unverzüglich verantwortlich gemacht für jeglichen Schaden oder Verlust beim Gebrauch der Fahrräder.
9.7 Die entstanden Kosten werden zunächst von der Kaution abgezogen. Sollten darüber hinaus gehende Kosten entstanden sein, so ist der Mieter verpflichtet diese zu zahlen.
9.8 Der Mieter muss sicherstellen, dass die Fahrräder immer abgesperrt sind, wenn sie nicht in Gebrauch sind. Der Mieter muss die Fahrräder bei der Abreise abschließen.
10. STORNOGEBÜHR
Sollte der Mieter den Vertrag stornieren, fallen Kosten wie folgt an:Mehr als zwölf Monate vor Urlaubsbeginn: 10% der KostenZwölf bis acht Wochen vor Urlaubsbeginn: 50% der KostenWeniger als acht Wochen vor Urlaubsbeginn: 100% der Kostenänderungen im Bezug auf die Buchung ist generell möglich, eine Umbuchungsgebühr von 25 GBP muss vom Mieter aber getragen werden.
11. VERSICHERUNG
Der Vermieter empfiehlt ausdrücklich eine Reiseversicherung abzuschließen.
12. REKLAMATIONEN
Im Falle einer Beanstandung hinsichtlich des Objektes sollte dies dem Vermieter mitgeteilt werden (Telefon: 0044 7831 623944) innerhalb von drei Tagen nach Ankunft am Urlaubsobjekt und auch schriftlich per Post mitgeteilt werden innerhalb einer Woche nach Ankunft. Sollten diese Fristen überschritten werden, so sieht sich der Vermieter außer Stande der Beschwerde nachgehen zu können. Reklamationen können nicht akzeptiert werden, wenn der Mieter wieder zu hause angekommen ist und damit keine Möglichkeit besteht, Sachen zu korrigieren.